Herbert Koch

Vom Saalebaden in früherer Zeit

Ein paar Monate noch und die Badeanstalten öffnen wieder dem erholungssuchendem Publikum ihre gastlichen Tore. Eine Selbstverständlichkeit ist es für uns Jenenser, das wir am EISRECHEN und im LICHTENHAINER BAD wie am Griese uns unter bewährter Aufsicht tummeln können, und so selbstverständlich ist es, daß bereits Klagen einlaufen, wenn diese Anstalten nicht so bald geöffnet werden, wie es sich die Badeslustigen wünschen und gedacht haben.

Nicht immer ist es so gewesen. Da lassen wir zum Beispiel eine fürstlich-sächsische Polizeivorschrift vom 13. August 1787 (also vor 141 Jahren erlassen) folgenden Wortlautes:

"Vermöge eingegangenen Höchsten und Gnädigsten Befehlst, wird das Baden in der Saale den 10 Reichstaler Strafe, und nach Befinden Gefängnisstrafe, der hiesigen Bürgerschaft untersagt. Wonach sich zu achten."

Gleichwohl achtet man nicht danach. Kein Jahr fast verging, wo man nicht las, daß beim baden in der Saale irgend jemand ertrunken sei, und immer wieder ertönten klagende Stimmen darüber, daß man nicht baden könne. So kam der Dr. med. und fürstlich-weimarische Hofchirurgus Joh. Bal. Heinrich Röhler auf den nahliegenden und wohl ganz geschäftstüchtigen Gedanken, wenigstens eine gelinde Abhilfe zu schaffen, und am 9. Mai 1794 teilte er der Jenaer Bürgerschaft mit:

"Die Öffentlichen traurigen Beispiele von solchen Personen, welche beim Baden in der Saale ertrunken sind, brachten mich zum Entschluß, auf meine eigene Kosten eine Bade-Anstalt zu errichten, um dadurch dem schon längst geäußerten Wünsche mehrerer hiesiger verdienstvoller Ärzte und des Publikums damit nachzukommen. Die Badeanstalt ist fertig, und befindet sich in dem sogenannten Wasserhause, hinter dem Gasthof zum Bären. Die Einrichtung ist so getroffen, das Personen von beyderley Geschlecht sich da baden können. Jeder, der ein Bad nimmt, hat sein eigenes Zimmer, und für die Reinlichkeit und die Bedienung ist gehörig gesorgt. Man kann allda warm und kalt baden, auch ist dafür gesorgt, das man künstlich Bäder von allerley Art, als Seife-, Kleyen-, Stahl-, Schwefel- und ....... auf Verlangen haben kann.

Wer sich haben will, wird ersucht, es mir vorher anzuzeigen. Der wohlfeile Preis, für den man Baden kann, wird jedem Begreiflich machen das ich diese Anstalt nicht als Ergänzung, sondern als allgemeinen Besten wegen angelegt habe."

Anderthalb Jahre später lesen wir von dem gleichen Röhler, daß er das warme wie das kalte Bad für je einen Grossen abgebe, das er aber bereit und gewillt sei, die Badeanstalt zu günstigen zu verkaufen.

Nun handelt es sich hierbei um einen Notbehelf; das Saalebad war und blieb verboten. Am 14. September 1798 ließ die Polizeikommission einen neuen Befehl folgenden Wortlautes:

"Es habe seither verschiedene hiesige Einwohner und deren Kinder und Gesinde unterstanden, sich in der Saale an folgenden Orten, welche nah an öffentlichen Wegen liegen, am Tage zu Baden. Da solches des Wohlanstandes nicht geduldet werden kann, so wird Fürstl. Polizeikommission wegen Vergleichen zum Ärgernis gereichende ganz ungesittete Bade hiermit allen jeden bey unabbittlicher Gefängnisstrafe ernstlich untersagen, auch jedermann gewarnt, sich vor den Gegenden des Saalestroms, welche mit Treibsand belegt sind, zu hüten."

War also das Baden bei Nacht erlaubt? Und an Orten, die vom Publikum wenig oder gar nicht begangen waren? Es fehlen uns hierüber die Nachrichten. Zum mindesten erfahren wir aber auch kein Wort darüber, das etwas wie eine Badeanstalt in der Saale vorhanden gewesen sei, erfahren leider auch nicht, wann eine solche eingerichtet worden ist. Am 7. Juni 1811 verkündete der Oberst von Hendrich, der damals in Jena die Polizeibefugnisse innehatte:

"Die Badeanstalt zwischen der Stadt und der Rasenmühle wird morgen, den 8. Juni, zum Gebrauch wieder hergestellt sein. Da solche besonders dazu dienen soll, alle Gefahr von den Badenden abzuwenden; so ladet man die Badenden ein, sich dieser Einrichtung zu bedienen, um sich außer Gefahr zu Wissen. "

"Wieder hergestellt"- Daraus ergibt sich ja mit aller Deutlichkeit, das schon in der vorhergehenden Zeit zwischen der Stadt und der Rasenmühle ein Öfffentliches Bad eingerichtet gewesen ist. In den folgenden Jahren wurde dann auch am Eisrechen ein Platz zum Baden abgesteckt. Am 28. Juni 1819 lesen wir:

Nach Beendigter Scheidflöße der vormals zum Baden angewiesene Platz zum Eisrechen mit Pfählen versehen und zu diesem Gebrauche wieder gehörig eingerichtet ist, so wird solches zur öffentlichen Kenntnis gebracht, für den hiesigen Knaben aber das Baden in der Mühllache unterm Eisrechen gestattet."

Bald machten sich aber neue Unzuträglichkeiten bemerkbar. am 21 Mai 1822 sah die Polizei sich genötigt, drauf hinzuweisen das "Die so häufig vorkommende Unanständigkeit, das in und an der Mühllache so nah an der öffentlichen Straße nackt sich badende Menschen herumlaufen, im ganzen hiesigen Publikum auffallend und lästig" sei, und "dem Fremden einen Begriff von großer Unsittlichkeit und Schamlosigkeit der hiesigen Einwohner geben" müsse. Es wurde daher das Baden in der Mühlenlache bei Viertägiger Gefängnisstrafe untersagt und jeder Contrabedient hat außerdem noch ein Kopfstück Geldstrafe zu zahlen.

Gegen andere Unzuträglichkeiten musste die Polizei später vorgehen. So verbot sie bei einem halben Gulden, daß in den abgesteckten Badeplätzen Pferde abgeschwemmt würden (1. August 1826).- Im Jahre 1834 wurde die Flussbadeanstalt am 9 August geöffnet. Die Aufsicht lag in den Händen von Frau Kindler; jedes Bad forderte ein halbes Kopfstück. Die Badelustigen hatten sich beim Bedell Linder in der Leutragasse zu erkundigen, welche Stunden noch unbesetzt seien, und Karten zu lösen, damit ihnen das Badehaus geöffnet werden. 1842 zeigte Luise Marezoll an, daß sie ein Flussbad geöffnet habe; wo dies gelegen hat, unter welchen Bedingungen es geöffnet ist, erfahren wir leider nicht aus der Anzeige. Tatsache ist jedenfalls, daß damals verschiedene Gelegenheiten vorhanden waren, in den kühlenden Saalefluten unter Aufsicht Erfrischung zu suchen.