Volkswacht Nr. 165
17. Juni 1959
"Aus gegebener Veranlassung weisen wir nochmals darauf hin, dass das Baden in der Saale, sowie auch in anderen Bächen und Gewässern aus gesundheitlichen Gründen verboten ist. Diese Gewässer enthalten viele chem. Bestandteile und Ausscheidungen von Menschen und Tieren, so dass gesundheitliche Schädigungen und Infektionskrankheiten auftreten können. Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung muss mit einer Bestrafung gemäß der Verordnung über Hygiene-Infektion vom 4. Dezember 1952 gerechnet werden."
Hygiene-Inspektion Jena Stadt und Land-Kreisarzt